Kautsky-Grundschule
Städtische Gemeinschaftsschule
der Stadt Dortmund
Willkommen an der Kautsky-Grundschule
Offene Ganztagsschule
Infos zur OGS
Kontaktadresse
Kautsky-OGS
Kautsky-Grundschule
Kautsky-Str. 23 -25
44328 Dortmund
Telefon Büro: 0231 / 50 122 31
Telefon OGS : 0231 / 50 122 30
Für Kinder von nachweislich berufstätigen Eltern ist die Unterbringung ab 7.15 Uhr täglich gesichert. Für alle anderen beginnt die OGS-Betreuung in der Regel nach dem Unterricht.
Unser OGS-Team
Koordinatorin
Erzieherin/ Gruppenleitung
päd. Mitarbeiterin/ Gruppenleitung
päd. Mitarbeiterin/ Kinderpflegerin
Hauswirtschaftskraft
Hauswirtschaftskraft
Erzieherin
Erzieherin
päd. Mitarbeiterin
Nehmen Sie Kontakt auf
Aktuelle Informationen:
Dortmund 10.03.2021
Betrifft: Ferienbetreuung: OGS
Liebe Eltern
Die diesjährige Osterferienbetreuung findet in der Zeit vom 29.03. – 01.04.2021 in der Kautsky OGS statt.
Anders als gewohnt gibt es keine Möglichkeit Ihr Kind in der anderen Ferienhälfte, an einer anderen Schule, betreuen zu lassen.
Die Schulaufsicht schließt dies, aufgrund der Corona Situation, aus.
Außerdem gelten bei der diesjährigen Ferienbetreuung die gleichen Regelungen wie bei den Corona Notbetreuungen.
Es können nur Kinder daran teilnehmen, deren Eltern keine andere Möglichkeit haben ihre Kinder zu betreuen / betreuen zu lassen.
Von seitens der Landesregierung liegen noch keine konkreten Informationen / Beschlüsse zur Ferienbetreuung vor.
Es können sich noch Änderungen ergeben.
Wir planen aktuell einen täglichen Betreuungszeitraum von 8.00h – 15.00h.
Bitte rufen Sie uns bis zum 19.03.2021 an und teilen uns mit, ob Sie einen Platz für Ihr Kind benötigen. (Tel. Nr. 0231 / 50 122 30)
Im Anschluss daran bekommen Sie von uns ein Anmeldeformular.
Mit freundlichen Grüßen
M.Petrusch
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Dortmund, 05.03.21
Betrifft: Das Mittagessen in der OGS
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
auch für den Monat Februar werden vom Caritasverband keine Beiträge für das Mittagessen erhoben.
Da wir bei unserem Abrechnungssystem mit Daueraufträgen arbeiten, bitten wir Sie, den Dauerauftrag für das Mittagessen
in diesem Schuljahr für den Monat April auszusetzen um somit ein einheitliches Abrechnen zu gewährleisten.
Bitte denken Sie daran den Dauerauftrag nicht gänzlich zu kündigen, sondern nur für die
Beitragsfreien Monate (April und Mai) auszusetzen.
Eltern, die eine Übernahme des Mittagessens über das Sozialamt (BuT) erhalten, brauchen sich um nichts weiter kümmern,
da wir dieses direkt mit dem Sozialamt abrechnen.
Sollten Ihr/Ihre Kind/Kinder in dieser Zeit die Betreuung in Anspruch nehmen, findet wie bereits angekündigt
(siehe Elternbrief vom 15.01.) eine Abrechnung pro Mahlzeit statt.
Die Koordinatorinnen und Koordinatoren führen vor Ort eine genau Dokumentation aus denen wir Ihnen dann
die verzehrten Mahlzeiten in Rechnung stellen werden.
Diese Regelung gilt zunächst für Januar und Februar2021. Über aktuelle Informationen und Änderungen werden wir Sie
auf dem Laufenden halten.
Für Fragen stehen Ihnen Ihre Koordinatorinnen /Koordinatoren zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Anke Sturat
Dienststellenleitung
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Betrifft : Das Mittagessen in der OGS/ Essensgeld
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
wie Sie bereits erfahren haben, findet zunächst bis Ende Januar kein regulärer Schulbetrieb, sondern Distanzunterricht statt.
Dies bedeutet, dass auch der OGS-Betrieb nicht wie gewohnt stattfindet, sondern lediglich eine
Betreuung für die Kinder angeboten wird, denen es aus bestimmten Gründen nicht möglich ist, am Distanzunterricht teilzunehmen.
Aus diesem Grund werden wir für den Monat Januar keine Beiträge für das Mittagessen berechnen.
Der Dezember 2020 bleibt für alle Familien zahlungspflichtig, da die laufenden Kosten und die
bereits getätigten Bestellungen gedeckt werden müssen.
Da wir bei unserem Abrechnungssystem mit Daueraufträgen arbeiten, bitten wir Sie,
den Dauerauftrag für das Mittagessen in diesem Schuljahr für den Monat Mai auszusetzen
um somit ein einheitliches Abrechnen zu gewährleisten.
Bitte denken Sie daran den Dauerauftrag nicht gänzlich zu kündigen, sondern nur für diesen Monat den Beitrag auszusetzen.
Eltern, die eine Übernahme des Mittagessens über das Sozialamt (BuT) erhalten, brauchen sich um nichts weiter kümmern,
da wir dieses direkt mit dem Sozialamt abrechnen.
Sollten Ihr/Ihre Kind/Kinder in dieser Zeit die Betreuung in Anspruch nehmen, findet wie schon
während der Notbetreuung (März - Jun 2020), eine Abrechnung pro Mahlzeit statt.
Die Koordinatorinnen und Koordinatoren führen vor Ort eine genau Dokumentation aus denen wir
Ihnen dann die verzehrten Mahlzeiten in Rechnung stellen werden.
Diese Regelung gilt zunächst für den Januar 2021. Über aktuelle Informationen und Änderungen werden wir
Sie auf dem Laufenden halten.
Für Fragen stehen Ihnen Ihre Koordinatorinnen /Koordinatoren zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Anke Sturat
Dienststellenleitung