Kautsky-Grundschule
Städtische Gemeinschaftsschule
der Stadt Dortmund
Willkommen an der Kautsky-Grundschule
Inklusiver Unterricht
1 Der Begriff der Inklusion und die rechtlichen Grundlagen
Der Begriff der Inklusion beschreibt innerhalb des Bildungswesens das Konzept einer Schule, in der alle Schülerinnen und Schüler akzeptiert werden und gleichberechtigt und selbstbestimmt an dem System Schule teilhaben können. Dies geschieht unabhängig von Herkunft, Alter, Religionszugehörigkeit, individuellen Kompetenzen, individuellen Entwicklungsanliegen, des Bildungsgrades oder eventuellen Behinderungen.Inklusion ist ein Thema, das nicht nur die Schulen betrifft; es bedeutet Veränderungen auf allen gesellschaftlichen Ebenen und kann nur gelingen, wenn ein generelles, gesamtgesellschaftliches Umdenken erfolgt.
Bezogen auf das Schulsystem bedeutet dies, eine gemeinsame Schule für alle Schülerinnen und Schüler zu gestalten. Schulen müssen damit, im Vergleich zu früher, die Bedürfnisse aller Schülerinnen und Schüler berücksichtigen; das heißt, nicht die oder der Lernende muss sich an ein bestimmtes festgeschriebenes Schulsystem anpassen, sondern die Schulen müssen sich auf die Schülerinnen und Schüler einstellen. Im Fokus der inklusiven Pädagogik steht dementsprechend die Wertschätzung des Einzelnen und der Vielfalt.
Seit 2009 haben sich im Hinblick auf die rechtlichen Grundlagen erhebliche Veränderungen ergeben. In der UN-Behindertenrechtskonvention von 2009 wird im Artikel 24 die Anerkennung des Rechts auf Bildung von Menschen mit Behinderungen festgeschrieben. „Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen (...). Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass (...) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und an weiterführenden Schulen haben (...); ebenfalls dass (...) in Übereinstimmung mit dem Ziel der vollständigen Integration wirksame individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen in einem Umfeld, das die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung gestattet, angeboten werden." '
2 Der Umgang mit Heterogenität ist Schul- und Lebenswirklichkeit
Heterogenität gehört schon lange zur Lebenswirklichkeit vieler Schulen. Kinder unterscheiden sich hinsichtlich ihres Aussehens, Alters, Geschlechts, ethnischer, kultureller und sozialer Herkunft, aber auch ihrer Interessen, ihrer Lernvoraussetzungen und ihrer Motivation. Diese Diversität ist zum einen Realität in allen Schulen und Klassenzimmern und zum anderen eine Herausforderung für das schulische Lernen, die Gestaltung des Unterrichts und die Organisation von Lerngruppen. Der möglichst optimale Umgang mit Heterogenität ist Kernaufgabe unseres Bildungssystems und damit Kernauftrag der Schule.
Für die Kautsky-Grundschule ist Heterogenität nicht nur Realität, sondern viel mehr noch eine Chance: Sie bietet die einzigartige Möglichkeit durch den pädagogisch angeleiteten Umgang mit der Diversität einen Beitrag für den Zusammenhalt der Gesellschaft und die Festigung der Demokratie zu leisten.
An der Kautsky-Grundschule lernt seit vielen Jahren eine bunte Schülerschaft mit und ohne sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf gemeinsam. Das Einzugsgebiet der Kautsky-Grundschule ist wohnortnah und bezieht sich geographisch überwiegend auf einen kleinen Radius rund um die Schule. Die Schülerschaft ist heterogen und der größte Anteil der Schülerinnen und Schüler hat einen Migrationshintergrund.
Die meisten Kinder besuchen schon ein halbes Jahr vor Unterrichtsbeginn innerhalb eines Vorschulunterrichtsprogramms einmal wöchentlich den Unterricht der Kautsky-Grundschule. Innerhalb dieses Vorschulprogramms, das an anderer Stelle noch näher erläutert wird, werden bereits die ersten basalen Fähigkeiten evaluiert, so dass bereits vor Schulbeginn die ersten Förderansätze geplant werden können. Darüber hinaus dient der Vorschulunterricht dazu, die Schülerinnen und Schüler bereits kindgerecht an die ersten Kompetenzerwartungen der Schuleingangsphase, wie beispielsweise Schneiden und Kleben oder angemessenes Unterrichtsverhalten heranzuführen.
Einige Kinder werden bereits mit einem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf eingeschult, andere erfahren zunächst präventive pädagogische oder sonderpädagogische Unterstützung. Fällt dann während der Grundschulzeit auf, dass Kinder die Kompetenzerwartungen der Richtlinien und Lehrpläne des Landes NRW trotz pädagogischer und präventiver sonderpädagogischer Unterstützung nicht erreichen können, werden gemeinsam mit den Eltern Anträge zur Überprüfung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs gestellt. So kann gewährleistet werden, dass diese Schülerinnen und Schüler auch nach der präventiven Förderung der Schuleingangsphase sonderpädagogische Unterstützung erhalten.
3 Umsetzung der Inklusion an der Kautsky-Grundschule
Um Inklusion umsetzen zu können, muss eine Schule die Diversität ihrer Schülerschaft zunächst einmal anerkennen und die Chancen, die sich daraus ergeben, nutzen. Das Kollegium der Kautsky-Grundschule hat sich diesbezüglich auf einen gemeinsamen Kanon geeinigt und sich verpflichtet, diesen im Grundschulalltag zu leben bzw. umzusetzen. Im folgenden Kapitel wird dieser gemeinsame Kanon in Form von Leitlinien dargestellt.
3.1 Grundeinstellung und Haltung an der Kautsky-Grundschule
Inwieweit die Inklusion von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf gelingt, wird gravierend von den Einstellungen und Haltungen der Lehrkräfte beeinflusst. Alle bei uns arbeitenden Menschen sind geprägt durch eine der Inklusion gegenüber offenen und positiven Grundhaltung. Diese gelebte Haltung ist für die Elternschaft und aller am Schulleben beteiligter Kooperationspartner deutlich wahrnehmbar.
3.2 Grundprinzip: Gemeinsame Verantwortung
Wie bereits erwähnt, ist eine positive und offene Grundhaltung die Basis für das Gelingen der inklusiven Beschulung von Kindern mit und ohne sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf. Dies beinhaltet automatisch die gemeinsame Verantwortung für alle Schülerinnen und Schüler der Schule. Diesem Grundprinzip entsprechend werden in diesem Konzept nicht die Verantwortlichkeiten aufgliedert, da das Ziel darin besteht, die unterschiedlichen Kompetenzen zusammenzuführen, damit sie letztlich allen Schülerinnen und Schülern zu Gute kommen. Somit ist neben dem Arbeiten in Klassenteams, in den Jahrgangsteams und der Arbeit in den multiprofessionellen jahrgangsübergreifenden Teams eine Atmosphäre, in der sich jedes Kind angenommen und willkommen fühlt, unabdingbar.
3.3 Grundlagen für individuelles Lernen
Um der Heterogenität innerhalb der Klassen gerecht zu werden, bedarf es einer individuellen Lernkultur. Das Lernen dem eigenen Entwicklungsstand entsprechend erfordert einen offenen, individuell differenzierten Unterricht, der die Vielfalt der Schülerschaft als Bereicherung in den Schulalltag integriert. Darüber hinaus erhalten Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf ihren individuellen Lehrplan bzw. Förderplan. Dieser wird seitens der Sonderpädagogen, im Falle eines diagnostizierten Unterstützungsbedarfs, in Zusammenarbeit mit den Klassenlehrern erstellt.
Einige Kinder werden bereits mit einem diagnostizierten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf eingeschult, bei anderen Kinder wird ein Förderschwerpunkt im Verlauf ihrer Grundschulzeit festgestellt. Nach der jeweiligen Entscheidung des Schulamtes über den sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf, wird der inklusive Unterricht zielgleich oder zieldifferent durchgeführt.
Zurzeit besuchen die Kautsky-Grundschule unter anderem Kinder mit Lern- und Entwicklungsstörungen (Förderschwerpunkte Lernen, Sprache, Emotionale und Soziale Entwicklung), Kinder mit Hörschädigung (Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation), sowie Kinder mit geistiger Behinderung (Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung). Kinder mit dem Unterstützungsbedarf der Körperlichen und Motorischen Entwicklung können aufgrund der baulichen Gegebenheiten noch nicht an der Kautsky-Grundschule aufgenommen werden.
Viele Schülerinnen und Schüler der Kautsky-Grundschule erfahren pädagogische sowie sonderpädagogische präventive Förderung. Um Lernerfolge zu gewährleisten, bedarf es einer stetigen Überprüfung des Lernstandes. Das heißt, die Lernausgangslage der Kinder muss regelmäßig erfasst werden. Somit bildet die Diagnostik die Grundlage jeglichen pädagogischen Handelns unserer Schule.
4 Praktische Umsetzung der Inklusion an der Kautsky Grundschule
Alle pädagogischen Tätigkeiten im Gemeinsamen Lernen sind geprägt durch eine hohe Kooperationsbereitschaft und -fähigkeit. Jegliche Maßnahme, die mit der Förderung der Schülerinnen und Schüler verbunden ist, erfolgt in einem dialogischen Verfahren zwischen den Lehrkräften der Regelschule und Lehrkräften der Sonderpädagogik. Die Arbeitsteilung des gemeinsamen pädagogischen Handelns ist nur möglich, wenn eine enge gegenseitige Abstimmung sowie genaue Kenntnis über die jeweiligen Kinder und des Unterrichts besteht.
Die Umsetzung des Gemeinsamen Lernens an der Kautsky-Grundschule wird in den nachstehenden Ausführungen hinsichtlich der bereits dargestellten theoretischen Ausführungen und deren Anspruch näher dargestellt.
4.1 Gemeinsame Verantwortung als Team
4.1.1. Jahrgangsteams
Die Bildung von Jahrgangteams bildet eine Grundvoraussetzung für eine gelungene Inklusion. Wünschenswert wäre es, Klassenteams aus Regelgrundschullehrer und einer Lehrkraft für Sonderpädagogik bilden zu können; dafür stehen jedoch nicht genügend Ressourcen seitens des Landes zu Verfügung. Dieses Kompetenz- und Aufgabenbündnis wird flächendeckend angestrebt. Hinsichtlich des Gemeinsamen Lernens bildet die Sonderpädagogin oder der Sonderpädagoge gemeinsam mit der jeweiligen Klassenlehrkraft eines Jahrgangs ein Team. Im Idealfall fühlen sich die Lehrkräfte für alle Schülerinnen und Schüler der Klasse oder der Lerngruppe verantwortlich.
In der Kautsky-Grundschule bedeutet im Team zu unterrichten, dass der Unterricht von der Grundschullehrerin und der Sonderpädagogin gemeinsam verantwortet wird; dies kann unter anderem die gemeinsame Planung, Durchführung und Reflexion des Unterrichts beinhalten. In den Unterricht fließen sonderpädagogische Unterrichtselemente (feinmotorische Angebote, Angebote zur phonologischen Bewusstheit, Sprachspiele, psychomotorische Übungen, Konzentrationsübungen,…) mit ein.
Bei der didaktischen und methodischen Planung von Lernprozessen spielt die Beachtung der Diversität der Schülerinnen und Schüler eine zentrale Rolle.
4.1.2. Teambesprechungen
Innerhalb der Kautsky-Grundschule finden einmal wöchentlich jahrgangsbezogene Teambesprechungen statt. Diese Teamsitzungen bieten die Möglichkeit zum gemeinsamen Austausch über folgende Inhalte
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über die gemeinsame Förderplanung, Lehr- und Lernmethoden, Überlegungen zu differenziertem Unterrichtsmaterial und deren Erarbeitung
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zur Fallbeschreibung (Austausch unterschiedlicher Informationen über das Lern- und sozial-emotionale Verhalten, sowie die allgemeinen Lernbedingungen eines Kindes)
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zur Feststellung des Ist-Standes (Beschreibung der Ausgangslage hinsichtlich der Stärken und Schwächen des Kindes, sowie über die aktuelle Lernentwicklung und -situation im Unterricht, ggf. Fortschritte oder anstehende Schwierigkeiten hinsichtlich der Lernentwicklung
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zum Setzen von Prioritäten (Festlegung des vorrangige Förderbedarfs und Formulierung der Zielvorstellung.)
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zur Förderplanung: Es werden zeitlich befristete Förderangebote (Inhalte, Medien, Methoden, schulische und außerschulische Maßnahmen, Zusatzangebote von Sozial- und Sonderpädagogin) ausgewählt, um das Ziel erreichen zu können
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Neuerungen und Schwierigkeiten im Lebensumfeld einer Schülerin und eines Schülers und eventuell einzuleitende Unterstützungsmaßnahmen, besondere Vorkommnisse während der Schulwoche
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zur Festlegung von Vereinbarungen (mit den Kolleginnen, mit dem Kind und Eltern und möglichen und sinnvollen Kooperationspartnern)
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zur regelmäßige Evaluation (in regelmäßigen Abständen werden im Team Förderziele und Förderangebote evaluiert)
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Auswertung von erprobten Unterrichtsmethoden und deren Verbesserung
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Darüber hinaus wird eine Stunde separat für den Austausch der Sonderpädagogen (Sonderpädagogenteam) eingeplant und bereitgestellt. In diesem Sonderpädagogenteam steht vorrangig die kollegiale Fallberatung, sowie der Austausch über mögliche Hilfen, Unterrichtsmaterialien und Planung. Ebenso findet hier die Absprache der z.B. terminlichen Planung von Hospitationen und Testungen, Materialausleihe bezüglich der zugewiesenen Verfahren (AO-SF) etc., Fortbildungen etc. statt.
4.1.3. Zusammenarbeit mit Integrationskräften
Bei durch das Schulamt genehmigtem Bedarf begleiten Integrationshelferinnen und -helfer Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf während der Schulzeit. Die Grundschullehrkräfte, Sonderpädagogen, OGS Mitarbeiter und ggf. die Integrationskräfte führen regelmäßige Gespräche und stehen in direktem Austausch miteinander. Dabei werden Vereinbarungen abgesprochen, die individuellen Hilfs- und Unterstützungsangebote geplant und organisiert, Unterrichtshilfen und effektive bzw. als sinnvoll zu erachtende Maßnahmen zur Erziehungsbegleitung besprochen. Ebenso werden bereits getroffene Maßnahmen etc. evaluiert und ggf. optimiert. Die Integrationskräfte begleiten die jeweiligen Schülerinnen und Schüler bei Bedarf auch in den Hof- und Frühstückspausen. Ziel dabei bleibt stets der sukzessive Abbau der Unterstützungsmaßnahmen und die Förderung der Selbstständigkeit.
4.1.4. Elternberatung
Bei der Elternarbeit tragen sowohl die Grundschullehrkraft als auch die zuständige Sonderschullehrkraft die Verantwortung für eine gelungene Kooperation mit den Eltern von Kindern mit Unterstützungsbedarf.
Ebenfalls eine große Verantwortung tragen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten in Bezug auf die Förderung ihrer Kinder und wirken immer auch an der Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schule mit. Eine gute und regelmäßige Elternberatung ist daher sehr wichtig für einen gelingenden inklusiven Unterricht.
Die Elterngespräche von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf werden grundsätzlich gemeinsam von der Grundschullehrkraft und der Sonderpädagogin bzw. dem Sonderpädagogen geführt. Sollte dies terminlich nicht vereinbar sein, werden die Ergebnisse über geführte Elterngespräche der jeweils anderen Kollegin oder dem Kollegen zeitnah mitgeteilt. Insbesondere umfassen diese Gespräche folgende Schwerpunkte:
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die Beratung von Kindern und Eltern im Team mit der Klassen-/Fachlehrerin
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die Schullaufbahnberatung im Team mit der Klassenlehrerin
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Beratung über weitreichende außerschulische Hilfs- und Unterstützungsangebote im Team mit der Klassenleitung sowie der Sozialarbeiterin der Schule.
Um den Eltern ein möglichst breites Beratungsangebot bieten zu können, gehören zu den festgelegten Elterngesprächen die eingerichteten Elternsprechtage sowie die wöchentliche Beratungs- und Gesprächsstunde. Diese findet fortwährend im Verlauf eines Schuljahres einstündig einmal pro Woche statt und wird im Notfall auch telefonisch geführt. Die Lehrkräfte können in dieser Zeit von den Eltern aufgesucht werden. Damit es nicht zu Wartezeiten etc. kommt, ist eine vorherige Anmeldung möglich.
Eine spezielle sehr wirkungsvolle Form der Elternarbeit stellen Hausbesuche dar. In einigen Familien ist eine sehr nahe und fortwährende Begleitung und Unterstützung der Eltern mit hohem erzieherischem Beratungsanteil besonders wichtig.
Die Ergebnisse von Elterngesprächen wie z.B. besondere Inhalte und Vorkommnisse, geplante ärztliche oder therapeutische Hilfen und getroffene Vereinbarungen eines jeden Elterngespräches werden notiert und zu den Unterlagen des jeweiligen Kindes geheftet. Anhand der Dokumentationen können Vereinbarungen und Vorhaben stets nachvollzogen oder abgerufen werden.
4.1.5. Außerschulisches Unterstützungsnetzwerk
Innerhalb des Systems Schule ist immer auch eine enge Zusammenarbeit mit weiteren Fachleuten notwendig. Alle Regelschullehrerinnen und -lehrer, Sonderpädagogen und -pädagoginnen sowie alle Sozialpädagogen und Sozialarbeiter pflegen einen intensiven Kontakt zu außerschulischen Kooperationspartnern. Hierzu zählen vor allem die Träger für Integrationshelfer, Ergo- und Physiotherapeuten/innen, Logopäden/innen, Psychologen/innen der Beratungsstelle am Hesseweg in Dortmund-Scharnhorst ,Mitarbeitern kommunaler und sozialer Dienste, dem Kooperationsprojekt „Neuer Lernort Malakowturm“, der Jugendhilfe Scharnhorst, der Heilpädagogischen Tagesgruppe Scharnhorst u.v.a.m.
Die schulinterne Schulsozialarbeiterin stellt insbesondere ein enges Verbindungs- und Vermittlungsglied sowie einen weiteren Ansprechpartner für Lehrer und Eltern dar.
4.1.6. Förderangebote im Offenen Ganztag
Innerhalb des Offenen Ganztags werden den Kindern verschiedene Fördermöglichkeiten angeboten, die sie je nach Interessen und Unterstützungsbedarf wahrnehmen können. Im Rahmen des Ganztages eröffnet sich auch die Möglichkeit, sonderpädagogische Aktivitäten anzubieten (beispielsweise Schulungen zur Steuerung von Impulsen (z.B. psychomotorische, sensomotorische, rhythmische oder trainierende Körperarbeit) oder auch Aufarbeitung individueller Entwicklungsrückstände im sozialen Bereich). Seit 2012/13 wird über eine ausgebildete OGS-Erzieherin ein spezielles Angebot zur Psychomotorik angeboten. Darüber hinaus findet ein regelmäßiger Austausch zwischen den Lehrerinnen und Lehrern und den Erzieherinnen und Erziehern statt.
4.1.7. Steuergruppen
Die sonderpädagogische Arbeit an der Kautsky-Grundschule wird immer wieder im Lehrerteam und in der Steuergruppe „Schulentwicklung“ evaluiert. Ziel der Evaluation ist es, die Planung und Durchführung der sonderpädagogischen Arbeit zu diskutieren, zu reflektieren und mit Blick auf Optimierungsmöglichkeiten hinsichtlich der Inklusion zu verändern.
4.2. Unterrichtsgestaltung
4.2.1 Übergang Kindergarten/Grundschule
Die Sozialpädagogin strebt derzeit einen regelmäßigen Austausch mit den umliegenden Kindergärten an. Durch regelmäßige Besuche und Gespräche mit den Erzieherinnen kann sie die zukünftigen Schulanfänger kennen lernen und Beobachtungen machen, die z.B. für die Klassenbildungen hilfreich sind.
Um einen guten Übergang vom Kindergarten zur Grundschule gewährleisten zu können, findet an der Kautsky-Grundschule für die Dauer von einem Halbjahr ein Vorschulunterricht vor der Einschulung statt.
Innerhalb dieses Programms erhalten die Kinder einmal wöchentlich donnerstags eine Stunde Unterricht; dabei lernen sie vier Wochen lang Unterrichtsinhalte zu einem Thema und nach den vier Wochen wird dann das Thema und die Lehrerin gewechselt. Die Themen beziehen sich auf den mathematischen, sprachlichen, motorischen und emotionalen-sozialen Entwicklungsbereich. Während dieser Stunden werden die Vorkenntnisse der Kinder dokumentiert und evaluiert. Ebenso werden gravierende Entwicklungsrückstände innerhalb des Vorschulunterrichtsprogramms dokumentiert und darüber hinaus weitere Schritte zur präventiven Förderung in die Wege geleitet (Schulbegleitungsantrag, „Turm“ Empfehlungen, Psychomotoriktraining).
Kurz vor der Einschulung findet der erste Elternabend statt. Hier lernen die Eltern die zukünftigen Klassenleitungen ihrer Kinder kennen und erhalten Informationen zu den Lehr- und Lernmaterialien sowie dem Unterricht in der Einschulungsphase.
4.2.2 Gestaltung des Unterrichts in der Schuleingangsphase
Nach den ersten Wochen der Schuleingewöhnung bis zu den Herbstferien werden von der jeweiligen Sonderpädagogin und der Sozialpädagogin erste Tests zur Wahrnehmung, motorischen Entwicklung, zur phonologischen Bewusstheit und zum Mengenverständnis erhoben. Darauf basierend erhalten die Schülerinnen und Schüler dann eine präventive sonderpädagogische oder pädagogische Förderung innerhalb des ersten Schuljahres.
Die Sonderpädagogen entscheiden über die Art des Bedarfs der Förderung. Schülerinnen und Schüler mit pädagogischem Unterstützungsbedarf werden von der Regelschullehrkraft präventiv gefördert. Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf werden von der Regelschullehrkraft und der zuständigen Sonderpädagogin präventiv gefördert. Je nach personeller Besetzung erfolgt eine präventive Förderung in Kleingruppen oder im Co-Teaching.
4.2.3 Gestaltung des Unterrichts in der dritten und vierten Klasse
In der Kautsky-Grundschule erhalten alle Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf dauerhaft und regelmäßig sonderpädagogische Förderung auch durch die Klassenlehrerin und die Fachlehrer. Die Häufigkeit der Unterstützung durch Sonderpädagogen steht im Zusammenhang mit der personellen Besetzung der Schule. Grundsätzlich versuchen wir immer die bestmöglichste Förderung und Unterstützung zu bieten. Im Jahrgangsteam wird mit den Lehrkräften die individuelle Förderung (Form/ Maßnahme/ Material/ Dauer) der sonderpädagogischen Unterstützung abgestimmt. Die Entscheidung über den vorrangigen Förderbedarf sowie die Umsetzung der Förderziele obliegt der sonderpädagogischen Lehrkraft.
4.2.4 Übergang Grundschule /weiterführenden Schule
Die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Übergang von der Grundschule zur Sek I bilden die Paragraphen §8 AO-GS und §16 AO-SF.
Zusammenfassend lassen sich folgende Aussagen dazu treffen:
Im ersten Schulhalbjahr der Klasse 4 informiert die Grundschule über die Bildungsgänge in den weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I und das örtliche Schulangebot. Anschließend berät die Klassenleitung zusammen mit der sonderpädagogischen Lehrkraft die Eltern in einem persönlichen Gespräch über die weitere schulische Förderung des Kindes.
Die Empfehlung für die Schulform ist Teil des Halbjahreszeugnisses der Klasse 4. Darin wird im Bildungsgang „Allgemeine Schule“ die Schulform (Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Gesamtschule und Sekundarschule) benannt, für die das Kind nach Auffassung der Grundschule geeignet ist. Über die Empfehlung und deren Begründung entscheidet die Klassenkonferenz als Versetzungskonferenz.
Die Eltern melden die Schülerin oder den Schüler unter Vorlage des Halbjahreszeugnisses der Klasse 4 an einer Schule der von ihnen gewählten Schulform an. Diese Schule unterrichtet die Grundschule über die Anmeldung.
Bei Kindern, die nicht im Bildungsgang „Allgemeine Schule“ unterrichtet werden, schlägt die Schulaufsichtsbehörde (Schulamt) den Eltern mindestens eine allgemeine Schule vor, an der ein Angebot zum Gemeinsamen Lernen eingerichtet ist. Haben die Eltern abweichend von der allgemeinen Schule die Förderschule gewählt, schlägt ihnen die Schulaufsichtsbehörde mindestens eine solche Schule mit dem für die Schülerin oder den Schüler festgestellten Förderschwerpunkt vor. Die Eltern melden ihr Kind dann an einer der Schulen an, die von der Schulaufsichtsbehörde benannt worden ist.
4.3. Sonderpädagogische Förderung und Unterstützung während der Grundschulzeit
Wenn man Schülerinnen und Schülern individuell differenzierte Hilfen zukommen lassen und bereitstellen möchte, ist die Erfassung des Lernstandes sowie die individuelle Lernentwicklung des Kindes unabdingbar.
4.3.1 Diagnostik
Eine effiziente Förderdiagnostik dient der Optimierung von Lernprozessen. Sie ist die Grundlage allen pädagogischen Handelns.
An der Kautsky-Grundschule finden, wie an anderer Stelle bereits erwähnt, ein Vorschulunterrichtsprogramm (Kap 4.2.1), die Einschulungsdiagnostik (Kap 4.2.1) und die Förderdiagnostik in den ersten Schulwochen (KAP 4.2.2) statt. Darüber hinaus ist eine kontinuierliche Beobachtung für uns ein sehr wichtiges Diagnoseinstrument. Es gibt unterschiedliche Formen der Beobachtung, die von den Sonderpädagogen im Rahmen von Hospitationsstunden und Teamteaching in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden z.B. Gelegenheitsbeobachtung, gezielte Beobachtung, Dauer- und Langzeitbeobachtungen, systematische Kurzzeitbeobachtung (zeitliche Abstände, Beobachtungshinweise) und Beobachtung in standardisierten Situationen (wiederholende Sequenzen im Schulalltag) etc.
Im Allgemeinen verwenden die Sonderpädagoginnen und Pädagogen folgende Diagnoseverfahren:
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Stolperwörtertest (Lesekompetenz)
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Hamburger Schreibprobe (Schreiben)
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Fit in Deutsch, HAVAS 5 (Sprachkompetenz)
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Online Diagnose Schroedel-Verlag (Mathematik / Deutsch)
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Delfin4
Die Ergebnisse der Diagnostik bilden die Grundlage für die Feststellung individueller Förderbedarfe. Ebenso hilft die Diagnostik bei der Unterscheidung und Feststellung, ob ein Kind sonderpädagogisch präventiv gefördert wird oder ob es ratsam ist, ein Verfahren zur Überprüfung auf sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf einzuleiten.
4.3.2 Förderung
Das Gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf erfordert bestimmte zusätzliche personelle und sächliche Voraussetzungen. Dazu zählen eine ausreichende personelle Ressource an Sonderpädagogen, differenziertes Fördermaterial sowie gut ausgestattete Förderräume, die bei notwendiger äußeren Differenzierung einen beständigen Ort darstellen. Derzeit verfügt die Kautsky-Grundschule über eine Sonderpädagogin als Vollzeitkraft in der Funktion als Klassenleitung, sowie 2 Sonderpädagoginnen mit reduzierter Stundenzahl.
An der Kautsky - Grundschule können zur Zeit noch zwei Räume als Förderräume genutzt werden, die auch eine äußere Differenzierung ermöglichen. Dabei wird der Anspruch umgesetzt, dass Kinder, die für bestimmte Lernbereiche der weiteren individuellen Unterstützung bedürfen, neben ihrem eigentlichen Klassenraum eine vertraute Umgebung vorfinden. Diese soll für die Schülerinnen und Schüler einen weiteren festen Bezugspunkt darstellen. Die Förderräume umfassen 12 - 18 Sitzgelegenheiten, differenziertes Lehr- und Lernmaterial für die Klassenstufen 1-4, mindestens einen eingerichteten PC-Arbeitsplatz (Schullaptop) mit aufgespielter aktueller Lernsoftware, Freiarbeits- und Anschauungsmaterialien, Spiele sowie festgelegte Karteien für aktuelle Schülerinnen und Schüler. Das Fördermaterial wird stetig durch sinnvolle Ergänzungen erweitert.
Bei der Gestaltung des Unterrichts berücksichtigen wir grundlegende Prinzipien, wie z.B.:
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eine klare Strukturierung des Unterrichtsalltags
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Prinzip der Handlungsorientierung
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Prinzip der kleinen Schritte und der einfachen Sprache
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Prinzip der Festigung und Wiederholung
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Rhythmische und ritualisierte Strukturierung der Unterrichtsstunden
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Einbindung motorischer, sprachlicher und emotionaler Übungen
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Unterrichtsangebote mit mehrschichtigen Inhalten zur Differenzierung auf unterschiedlichen Anforderungsniveaus / offene Aufgaben
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Kooperative Lernmethoden
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Angebote zur Selbstkontrolle, Lerntagebücher
Die Förderung kann innerhalb der Klasse in Form von z.B. Teamteaching, in einer äußeren Differenzierung in Form einer Kleingruppe, wie auch in Form einer Einzelförderung erfolgen.
Die sonderpädagogische und präventive Förderung findet hauptsächlich durch innere Differenzierungsmaßnahmen innerhalb der Klasse statt. In manchen Situationen ist jedoch auch das Lernen in einer Kleingruppe oder in einer Einzelsituation sinnvoll (äußere Differenzierung). Die Gruppenzusammensetzung besteht nicht nur aus Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, sondern auch andere Kinder können von einer Kleingruppenförderung profitieren (präventiver Aspekt). Diese Förderung findet in der Schuleingangsphase u.a. in einem klassenübergreifenden „Förderband“ statt. In Kleingruppen und Einzelsituationen ist es möglich, die Kinder in einer ruhigen Atmosphäre besonders intensiv und individuell zu fördern.
In der Kleingruppenförderung werden die Kompetenzen im Bereich der Kulturtechniken (Lesen, Schreiben, Mathematik) sowie der Förderbereiche (Motorik, Arbeits- und Sozialverhalten, Sprache, Wahrnehmung) vertieft und ausgebaut. Die Schüler erhalten dabei individuelle Angebote, die sich an ihrem derzeitigen Lernstand, ihren Interessen und Bedürfnissen orientieren. Das Förderband setzt sich aus Klassenlehrern, Sonderpädagogen, Schulsozialpädagogin und ggf. Lehramtsanwärtern zusammen.
4.4 Individuelle Förderplanung
Die sonderpädagogische Lehrkraft erstellt in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Klassenleitung für die Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf einen individuellen Förderplan. Dieser enthält persönlichen Angaben wie z.B. Name, Informationen zu relevanten häuslichen Gegebenheiten als auch Aussagen zum gesamten Lern- und Entwicklungsverlauf. Weiterhin werden von der Klassenleitung die geführten Elterngespräche sowie Gespräche mit Kooperationspartnern und besondere Vorkommnisse hinzugefügt. Der Förderplan beschreibt für die einzelnen Förderbereiche möglichst kleinschrittige, beobachtbare und festgelegte Teilziele, die jeweils zum Ende eines Schulhalbjahres evaluiert werden. Diese sollten einen realistischen Umfang von zwei bis drei Teilzielen nicht überschreiten. Besondere Auffälligkeiten, Lernfortschritte oder Beobachtungen werden stets, somit also auch außerhalb dieser festgelegten Zeit, dokumentiert. Die Förderziele werden mit dem Kind besprochen, transparent gemacht und in kurzzeitigen Abständen reflektiert (Kindersprechtag). Im Förderplan werden jeweils der sogenannte „Ist-Stand" sowie das zu erreichende Teilziel und die erforderlichen Fördermaßnahmen schriftlich festgehalten. Der
Grad des Förderbedarfs wird von hoch, mittel bis niedrig eingestuft und während des Schulhalbjahres, spätestens bis zu dessen Ende, überprüft. Dabei soll auch evaluiert werden, inwieweit die überlegten Fördermaßnahmen zum Ziel führten oder ob eventuell andere Zugänge notwendig werden, damit die angestrebten Teilziele erreicht werden können. Der Förderplan wird stets fortgeschrieben. Jede Klassenlehrkraft kann bei Bedarf auf eine zusätzliche Einschätzung bezüglich des Lernens, der Sprache oder des Verhaltens einer Schülerin oder eines Schülers durch die Sonderpädagogin zurückgreifen. In diesem Fall werden Absprachen über anstehende Unterrichtshospitationen getroffen, so dass die Beobachtungen und Einschätzungen von beiden Lehrkräften im Anschluss beraten werden können. Falls eine zusätzliche Förderung sinnvoll erscheint, wird nach Möglichkeit der personellen sonderpädagogischen Ressourcen eine präventive Förderung eingeleitet. Die Besprechung und der Austausch über diesbezügliche Aspekte finden in den jahrgangsbezogene Teambesprechungen statt.
4.5 Leistungsbeurteilung/ Zeugnisse
Alle Zeugnisse von inklusiv beschulten Kindern beschreiben grundsätzlich die Lernentwicklung und den derzeitigen Leistungsstand in den einzelnen Unterrichtsfächern sowie das Arbeits- und Sozialverhalten des einzelnen Schülers.
Die Leistungen der sonderpädagogisch zieldifferent geförderten Schülerinnen und Schülern werden auf der Grundlage der im Förderplan festgelegten Lernziele beschrieben. Hierbei stehen die Sonderpädagogen in engem Austausch mit den Klassenlehrern.
Durch die Organisation des Förderbandes an der Kautsky-Grundschule können als Bewertungsgrundlage ausführliche Leistungsdokumentationen angelegt werden, die in gemeinsamen Beratungsgesprächen mit Kindern, Eltern und Klassenlehrern transparent gemacht werden.
Bei zielgleicher Förderung werden die Leistungen der Kinder mit sonderpädagogischer Förderung genau wie die Leistung der Kinder ohne sonderpädagogischer Förderung mit Noten (allgemein, ab Klasse 3) bewertet. Diese Bewertung setzt voraus, dass die Leistungen den Anforderungen der jeweils vorangehenden Jahrgangsstufe entsprechen. Die sonderpädagogische Förderung wird im Zeugnis unter Bemerkungen kenntlich gemacht.